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ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des Rechtskreises SGB II konzipiert. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

 

Schwerpunkt und Zielsetzung

 

Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmenden durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen für teilnehmende Langzeitarbeitslose gefördert und so mögliche Defizite ausgeglichen werden. Anfangs erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, die im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses abgeschmolzen werden. Betriebsakquisiteure in den Jobcentern sollen Arbeitgeber gezielt für das Engagement für Langzeitarbeitslose gewinnen.

Bundesweit sind 33.000 Eintritte anvisiert.

 

Anträge zur Förderung konnten ausschließlich durch Jobcenter im Sinne des § 6d SGB II (gemeinsame Einrichtung und zugelassene kommunale Träger) gestellt werden. Alle gemeinsamen Einrichtungen (gE) in Baden-Württemberg haben einen Antrag zur Teilnahme gestellt. Bei den zugelassenen kommunalen Trägern sind es 8 von 11.

 

Das Programmvolumen beträgt insgesamt rund 885 Mio. Euro, in BW wurden etwa 61,5 Mio. Euro beantragt.

 

Die Bewilligung und administrative Förderung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Anträge auf Förderung können nicht mehr gestellt werden. Die ersten Projekte sind bereits am 01.05.2015 gestartet. Förderungen können längstens bis zum 31.07.2020 erfolgen.

 

Förderfähige Zielgruppe

 

„Normalförderung“

                      - seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos,

                      - 35. Lebensjahr vollendet (Ausnahmen möglich),

                      - kein (verwertbarer) Berufsabschluss und

                       -Integration in Arbeit voraussichtlich nicht auf andere Weise möglich

 

„Intensivförderung“

                       -Personen, die die Kriterien der Zielgruppe „Normalförderung“ erfüllen (keine Ausnahmen möglich) und 

                       -in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren sowie

                       -mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis haben

                        (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Sprachkenntnisse, etc.).

 

Teilnehmerdauer

 

„Normalfälle“ 24 Monate

 

„Förderfälle“   24 Monate: befristeter Arbeitsvertrag

                      36 Monate: unbefristeter Arbeitsvertrag

 

 

Förderfähige Ausgaben

 

  • Lohnkostenzuschüsse „Normalförderung“

 

längstens bis zu 18 Monate:

Einstiegsphase          6 Monate: 75%

Stabilisierungsphase 9 Monate: 50%

Leistungsphase         3 Monate: 25%

Nachbeschäftigungspflicht von 6 Monaten

 

  • Lohnkostenzuschüsse „Intensivförderung“

 

24 bzw. 36 Monate:

Einstiegsphase          12 Monate: 75%

Stabilisierungsphase 12 Monate: 65%

Leistungsphase         12 Monate: 50% (nur bei unbefristetem Arbeitsvertrag)

 

  • Mobilitätshilfen

 

-Pendelkosten im ersten Monat der Arbeitsaufnahme und in begründeten Fällen Kosten für einen Führerschein bzw. Zuschuss für den Erwerb eines Fahrzeugs

-Qualifizierung Teilnehmer

 

  • Qualifizierungen Teilnehmer

 

-Einfache arbeitsplatzbezogenen berufliche Qualifizierungen durch zugelassene Träger gem. §§176 ff. SGB III

-Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen

-Erstattung ggf. entstehender Fahrtkosten

 

  • Personal- und Qualifizierungskosten für Betriebsakquisiteure und Coaches

 

Situation im Landkreis Heidenheim

 

Das Jobcenter Heidenheim hat am 30.04.2015 den Zuwendungsbescheid des BVA erhalten und startet am 18.05.2015.

Das Programmvolumen beläuft sich auf rund 1,65 Mio. Euro.

Im Rahmen des Programmes sollen 36 „Normalfälle“ und vier „Intensivfälle“ auf dem ersten Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden, mit unbefristeten bzw. für mind. 24 Monate geschlossenen Arbeitsverträgen, integriert werden.

Es ist geplant, einen Betriebsakquisiteur mit 80% und zwei Coaches mit je 100% Arbeitszeit befristet einzustellen.

 

Aktuell sind unter den 2.001 Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II 982 langzeitarbeitslos (49,1%). Der Anteil stagniert seit Monaten.

Rund 300 Personen erfüllen grundsätzlich die Kriterien zur Teilnahme am Programm.