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Erhöhung der Bürgergeld-Regelbedarfe ab 2024

Die Regelsätze beim Bürgergeld erhöhen sich zum 01. Januar 2024. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

So viel Geld wird es ab 2024 geben:

563 Euro

- für Alleinstehende

- für Alleinerziehende

- für Volljährige mit minderjährigem Partner

506 Euro

- für volljährige Partner

451 Euro

- für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre) ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind

- für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen

471 Euro

- für Kinder bzw. Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre)

- für Minderjährige mit volljährigem Partner

390 Euro

- für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre)

357 Euro

- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre)