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Öffnungszeiten
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2G-Regel für persönliche Gespräche im Jobcenter Heidenheim

Wir haben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Zum Schutz der Kund*innen und Beschäftigten gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln.

„Ab sofort setzen wir die 2G-Regel um. Für persönliche Beratungsgespräche in unserem Haus ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein“, erläutert Albert Köble, Leiter des Heidenheimer Jobcenters, die Neuregelung und ergänzt, dass Kund*innen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, künftig online oder telefonisch beraten werden oder lediglich eine Kurzberatung in der Eingangszone des Jobcenters wahrnehmen können.

Die persönliche Identitätsprüfung erfolgt auch weiterhin für alle Kund*innen in der Eingangszone des Jobcenters.

Für persönliche Gespräche ist vorab telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren.

Eine Vielzahl von Anliegen kann einfach und unkompliziert von zu Hause online über ‚jobcenter.digital‘ oder telefonisch erledigt werden.

Ausführliche Informationen zu unseren digitalen Angeboten  finden Sie im Menüpunkt ‚Online-Service‘.

Telefonisch sind wir unter 07321 345-0 zu erreichen.