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Erhöhung der ALG II Regelsätze ab 2019

Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2019. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Danach lauten die monatlichen Bedarfssätze ab 2019 wie folgt:

424 Euro

für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner

382 Euro

für volljährige Partner

339 Euro

für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre)

322 Euro

für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner

302 Euro

für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre)

245 Euro

für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre)