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Identität bestätigen – bequem von zu Hause aus! Das ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ macht es möglich.

Viele Kund*innen konnten und können während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden ist dadurch nicht möglich. Diese muss aber zwingend - nachträglich - erfolgen.

Dafür steht ab sofort das freiwillige Online-Verfahren ‚Selfie-Ident‘ zur Verfügung.

 

Wer erstmalig einen Antrag beim Jobcenter stellt, muss grundsätzlich seine Identität nachweisen. Die Prüfung ist anhand geeigneter Belege (in der Regel Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung) vorzunehmen und dient auch dazu, Leistungsmissbrauch zu vermeiden.

Die Identitätsprüfung kann jetzt auch online erfolgen und dient in erster Linie dazu, persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten. Das spart Zeit und Geld! Deshalb bietet das Jobcenter Heidenheim  das sogenannte ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet mit Internetzugang erfolgen. Das Angebot, am ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ teilzunehmen, ist freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kund*innen dagegen entscheiden oder technisch dazu nicht in der Lage sein, erhalten sie vom Jobcenter Heidenheim ein Einladungsschreiben zu einer persönlichen Identitätsprüfung, sobald die pandemische Lage es wieder zulässt.

 

Alle Kund*innen, die für das ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ in Frage kommen, bekommen ein Schreiben vom Jobcenter.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich und notwendig ist, erhalten ein entsprechendes Schreiben, in dem das ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ angeboten und erklärt wird.

Sie müssen also erst dann aktiv werden, wenn Sie angeschrieben werden.

 

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen Sie drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung).

Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren.

Hier sehen Sie, wie Sie das ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ nutzen können und wie die Identitätsprüfung abläuft:

http://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident

Auf der Seite FAQ: Informationen zum Selfie-Ident-Verfahren erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Online-Identifizierung.

Und ein Erklärvideo finden Sie auf YouTube.