MENÜ    
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erneut verlängert. Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht geprüft und tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen.

 

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. November 2020 ein Gesetz beschlossen, das die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. März 2021 verlängert.

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung beim Jobcenter wird damit bis 31.03.2021 verlängert.

Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber Solo-Selbständigen wie Kulturschaffenden, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminimum gesichert ist, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Auch nach dem 01.01.2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Weitere Änderungen können sich im Gesetzgebungsprozess ergeben.

Wie Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II einreichen können, erfahren Sie hier.