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Weitere Unterstützung in der Pandemie

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert.

Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro.

Der Kinderbonus beträgt je Kind 150 Euro.

Der Bundesrat hat dem Sozialschutzpaket III abschließend zugestimmt.

Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, über den 31. März 2021 hinaus Unterstützung erhalten.

Für viele (Solo-)Selbständige, Kulturschaffende oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten, kann es während der Coronakrise finanziell eng werden. Und gerade, weil die Pandemie so lange anhält, will die Bundesregierung diesen Menschen mit dem einfachen Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung eine soziale Sicherheit bieten. Darum wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Niemand muss pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben. Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden befristet als angemessen anerkannt.
  • Vermögen, was etwa für das Alter zurückgelegt wurde, muss nicht aufgebraucht werden. Eine Vermögensprüfung wird nur eingeschränkt durchgeführt. Es erfolgt eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bis zu 60.000 Euro für das erste, zuzüglich 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
  • Betriebsvermögen, das nach der Pandemie für einen Neustart dringend benötigt wird, muss nicht angetastet werden.
  • Selbstgenutzte Immobilien und Altersvorsorge-Produkte werden nicht als Vermögen berücksichtigt.

Mit der Einmalzahlung von 150 Euro für das erste Halbjahr 2021 unterstützt die Bundesregierung alle erwachsenen Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, um coronabedingt zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Tests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel.

Die Einmalzahlung bekommt jede*r, der/ die entweder den Regelbedarf Stufe 1 (446 Euro für Alleinlebende) oder Stufe 2 (401 Euro in Partner-BGen) erhält. Kinder in der Bedarfsstufe 3 (357 Euro – 18-24jährige) bekommen ebenfalls den Einmalbetrag, wenn sie im Mai 2021 keinen Kindergeldanspruch haben.

Kinder der Leistungsberechtigten erhalten einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 150 Euro. Der Betrag wird nicht als Einkommen berücksichtigt.