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Wir sind für Sie da! Erweiterung unserer Erreichbarkeit und unserer Services

Wir sind weiter für Sie da!

Das Jobcenter hat für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind aber weiter für Sie da!

 

Erweiterung unserer telefonischen Erreichbarkeit

Ab sofort ist eine bundesweite kostenfreie Corona-Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet.

Diese lautet: 0800 4 5555 23.

Sie erreichen uns zusätzlich weiterhin unter den regionalen Telefonnummern

07321 345-590

und

07321 345-0

(jeweils Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr).

Unsere Erreichbarkeit kann vereinzelt trotzdem eingeschränkt sein.

Wir bitten hierfür um Verständnis.

 

Neues E-Mail-Postfach Corona-Hilfe

Speziell für alle, die von der Corona-Situation betroffen sind, haben wir einen zusätzlichen Online-Zugang geschaffen.

„Nutzen Sie unser neues Postfach, um Anträge formlos zu stellen, uns Anträge zu übermitteln, Veränderungen anzuzeigen, Fragen zu stellen und um Informationen zu erhalten, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Arbeitslosengeld II sein kann“, appelliert Albert Köble, Geschäftsführer des Heidenheimer Jobcenters, an alle Betroffenen, den neuen Kommunikationskanal zu nutzen und ergänzt, dass das Mailpostfach zusätzlich auch jederzeit genutzt werden soll, wenn die telefonische Erreichbarkeit aufgrund hohem Anrufaufkommen eingeschränkt ist oder einem die Warteschleife einfach auch mal zu lange dauert.

Das E-Mail-Postfach lautet: Jobcenter-Heidenheim.Corona-Hilfe@jobcenter-ge.de.

„Uns ist es wichtig, den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung in diesen Zeiten vorübergehend zu erleichtern. Da unser Haus für den Publikumsverkehr geschlossen ist, haben wir unsere telefonische Erreichbarkeit und die Online-Services erweitert, um den von der aktuellen Situation betroffenen Menschen schnellstmöglich zu helfen. Dazu gehören Personen, die infolge der Corona-Situation in ihrem Unternehmen von Kurzarbeit betroffen sind, oder ihre Beschäftigung verloren haben beziehungsweise verlieren, und aufgrund des stark verringerten Einkommens den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht mehr sichern können sowie Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer in finanzieller Not, weil sie einen Großteil ihrer Aufträge verloren haben“, erläutert Köble und beschreibt die Personengruppen für die der Bezug von Arbeitslosengeld II in Frage kommen kann.